Auswahlkriterien
Hinsichtlich der Sortenwahl stehen bei Neupflanzungen Überlegungen an wie Eigenschaften und Nutzung der Früchte (Tafelobst und/oder Verarbeitung), Lagerfähigkeit, Befruchtungsverhältnisse, Anfälligkeit für Schaderreger und die Wahl der Unterlagen. Im Streuobstbereich kommen stark wachsende Vertreter in Frage wie ‘Grahams Jubiläum’, ‘Bittenfelder Sämling’, ‘Kirchensaller Mostbirne’, ‘Vogelkirsche’, ‘Myrobalane’. Erhältlich sind die Bäume als Hochstamm (Stammhöhe 1,80 m, oft auch 1,60–1,70 m) oder je nach Unternutzung als Halbstämme mit 1–1,20 m (früher bis 1,40 m).
Wuchsschwächere Obstarten wie Quitte, Mispel, Zwetschgen/Pflaumen besitzen meist Stämme von 1–1,20 m, die sich durch Aufasten »erhöhen« lassen. Üblich bei der Baumerziehung ist die Rundkrone mit 4 Leitästen (sinnvoll im 45°-Winkel) plus Mitteltrieb sowie die Oeschberg-Palmer-Methode (3–4 Leitäste, tulpenförmig angeordnet mit kürzeren Fruchtästen, v. a. an dem als Spindel erzogenen Mitteltrieb). Wer Förderprogramme in Anspruch nimmt, muss Vorgaben – u. a. zu Sortenwahl, Unterlage, Pflege – beachten.
Im Streuobstanbau sind Apfelbäume am meisten vertreten – gefolgt von Birnen,
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