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Garten/Landschaft/Natur
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Artenschutz auf dem Balkon
Steinhummel
Der Wildpflanzen-Topfgarten:

Artenschutz auf dem Balkon

Naturschutz auf dem Balkon, und auch noch im 5. Stock? Geht das überhaupt? Eindeutige Antwort: natürlich! Balkonbewohner summen noch viel höher. Der Rekordnachweis einer Blütenbesucherin auf einem Balkon liegt im 23. Stock eines Hochhauses. Ackerhummeln schweifen regelmäßig so weit gen Himmel, um Nektar zu trinken. Für sie ist der Flug nichts anderes, als wenn sie vom Nest eine steile Felswand hochgeflogen wären. Hungrige Mägen machen mobil.

Heimische Wildblumen

Freilich, man muss den Futterkorb nicht extra hoch hängen. Hummeln und Wildbienen, Schmetterlinge und Schwebfliegen tun es auch deutlich darunter. Der 5. Stock wäre ihnen sicher lieber, weil weniger anstrengend. Und mit noch größerer Selbstverständlichkeit schwirren sie über die ebenerdige Terrasse, um sich an Wildblumentöpfen mit Flockenblume, Thymian, Salbei und Majoran zu laben.
Denn exakt darauf kommt es an, auf die heimischen Wildblumen. Wer sie pflanzt, wird seines Lebens froh, weil er Leben schafft. Das ist Naturschutz. Ob der nun im 5. Stock stattfindet oder im 23. Stock? Ist das, einmal abgesehen vom möglichen Eintrag im Guiness-Buch der Rekorde, nicht ziemlich einerlei?

Nicht nur Allerweltsarten

Wildbienen als Dauermieter in solchen Massen, dass wir sie fast schon als Plage erleben? Auf einem Balkon, noch dazu im 5. Stock? Das bedeutet doch nur, dass wir alles richtig machen. Dass wir Tieren eine Chance geben, die woanders schon lange nicht mehr klar kommen.

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