Bei abnehmendem Mond (bis einschließlich 11.1. und ab 26.1.):
- Wenn erforderlich Bodenproben (im 3-jährigen Turnus) in den Gewächshäusern und im Garten machen lassen. Der Humusgehalt sollte ebenfalls alle 5 Jahre untersucht werden.
- Überprüfen der Keimfähigkeit von Saatgut, das aus dem letzten
Jahr übrig geblieben ist. 50 % der Samen müssen mindestens
keimen, wenn die Samen noch verwendet werden sollen. Für
den Prüftermin Samen gilt: Für Frucht-, Blatt- und Blütenpflanzen
ist der zunehmende, für Wurzelpflanzen der abnehmende
Mond zuständig. - Kältefeste Gemüse wie Feldsalat, Pflücksalat, Spinat, Rukola
und Winterportulak können bei günstiger Witterung im unbeheizten
Gewächshaus und unter Vlies schon ausgesät werden. - Aussaat von Frostkeimern (Eisenhut, Trollblume, Adonisröschen).
- Bei günstiger Witterung (nicht unter –2 °C) kann ab Monatsende
mit dem Rückschnitt von Laubbäumen (z.
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