Brütende Vögel im Garten schützen
Obstbäume werden von Vögeln gerne als Nistplätze angenommen. Insbesondere im Mai findet man auf Obstwiesen, aber auch in den Hausgärten Vogelnester mit Jungvögeln. Jetzt gilt es besonders sorgsam und vorsichtig zu sein, um die Tiere nicht bei Brut und Aufzucht zu stören. Auch der Gesetzgeber hat hier entsprechende Regelungen zum Schutz von Vögeln und anderen Kleintieren geschaffen.
Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten,
• Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,
• Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze
in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Ganzjährig zulässig sind hier lediglich schonende, fachgerechte Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen. Hierdurch sind vor allem Bäume an Straßen, Alleen und in freier Landschaft besonders geschützt.
Online-Gartenratgeber
-
Jetzt weiterlesen. Mit dem Online-Gartenratgeber Abo.