Unerlaubte Obsternte an fremden Bäumen ist Diebstahl
Auch auf den Obstwiesen läuft jetzt noch die Ernte auf Hochtouren. Anlass zu Ärger und medialen Berichterstattungen gibt alljährlich die Beerntung von Bäumen durch fremde Personen. Um es deutlich zu sagen: Obst von Bäumen zu ernten, die einem nicht gehören, ist Diebstahl. Der Obstklau nimmt in einigen Regionen teilweise dramatische Ausmaße an. So gab es viele Berichte von Obstbaumbesitzer, dass besonders dreiste Personen das Obst kistenweise von den Bäumen holen und mit dem Auto wegfahren.
Häufig hört man in diesem Zusammenhang Begriffe wie Mundraub und dass das sowieso straffrei sei. Beim »Mundraub« handelte es sich um einen Straftatbestand, der bereits 1975 abgeschafft wurde. Er bezeichnete die Entwendung von Nahrungs- oder Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum baldigen Verbrauch. Da es sich juristisch nur um eine Übertretung handelte, waren auch nur sehr geringe Strafen vorgesehen. Allerdings war auch der Mundraub nicht völlig straffrei.
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