Unterscheidung Pflanzenschutz-/
Pflanzenstärkungsmittel, Grundstoffe
Bei »richtigen« Pflanzenschutzmitteln müssen zunächst die Wirkstoffe auf EU-Ebene genehmigt und dann in den EU-Ländern als Pflanzenschutzmittel zugelassen werden. Für beides müssen Antragsteller Studien anerkannter Labore unter anderem zur Wirksamkeit einreichen. In Deutschland sind an der Genehmigung von Wirkstoffen und dem nationalen Zulassungsverfahren neben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-
sicherheit (BVL) das Bundesinstitut zur Risikobewertung, das Julius Kühn-Institut und das Umweltbundesamt beteiligt.
Im Unterschied zu Grundstoffen dienen Pflanzenstärkungsmittel nach § 2 Nr. 10 des Pflanzenschutzgesetzes ausschließlich der Gesunderhaltung der Pflanzen oder schützen Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen wie Austrocknen. Mittel, bei denen die Versorgung der Pflanzen mit Nähr- und Spurennährstoffen und die Anregung des Wachstums im Vordergrund stehen, unterliegen dem Düngemittelrecht. Pflanzenstärkungsmittel sind keine Pflanzenschutzmittel. Eine aktuelle Liste der Pflanzenstärkungsmittel kann man auf den Internet-Seiten des BVL (www.bvl.bund.de) herunterladen.
Grundstoffe im praktischen Einsatz
Aktuell sind 25 Grundstoffe zugelassen (Quelle: Pflanzenschutzamt Berlin,
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